Zweck des Pflegegeldes
Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben ermöglichen. Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, soll aber für den entstehenden Pflegeaufwand verwendet werden (z.B. um die Unterstützung und Entlastung durch ambulante Dienste wie Heimhilfe, Hauskrankenpflege etc. zu finanzieren). Pflegegeld ist dabei als „Beitrag" zu den entstehenden Kosten zu sehen, wird diese im Regelfall aber nicht zur Gänze abdecken.

Einen Überblick zum Pflegegeld gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Mehr Informationen zum Pflegegeld

Ansprechpartner

DGKP Sabine Spari-Schleifer
Akademische Pflegemanagerin
Pflegedienstleitung

Mobil: 0676 83038 5160
Fax: 05262 65479 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kirchstraße 21 (gegenüber vom Hauptbüro)