Zweck des Pflegegeldes
Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben ermöglichen. Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, soll aber für den entstehenden Pflegeaufwand verwendet werden (z.B. um die Unterstützung und Entlastung durch ambulante Dienste wie Heimhilfe, Hauskrankenpflege etc. zu finanzieren). Pflegegeld ist dabei als „Beitrag" zu den entstehenden Kosten zu sehen, wird diese im Regelfall aber nicht zur Gänze abdecken.
Einen Überblick zum Pflegegeld gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Weitere Informationen:
- Fin. Unterstützung für pflegende Angehörige von Bundespflegegeldbeziehern
- Fin. Unterstützung für pflegende Angehörige von Demenzkranken (bei Bundespflegegeldbezug)
- Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von Landespflegegeldbeziehern
- Pflegetagebuch zum Download
- Hompage des Landes – Abteilung Soziales