Bei der medizinische Hauskrankenpflege (medHKP) handelt es sich um eine krankenhausersetzende Maßnahme. Wenn es die Krankheit erfordert werden die Leistungen auf ärztliche Anordnung durch diplomiertes Pflegepersonal erbracht.
Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, sowie qualifizierte Pflegeleistungen. Darunter fallen nicht die Grundpflege der Klienten und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Unter medizinischer Hauskrankenpflege werden unter anderem Tätigkeiten wie Darmeinlauf, Blasenkatheterismus, Injektionen, Insulininjektionen inklusive Anlernen, Medikamentenversorgung, Stomapflege, Wundmanagement – Dekubituspflege, Verbandswechsel, bandagieren, Hilfestellung, Überwachung und Abhängen von Infusionen, Versorgung von Blasenfisteln, An- und Abhängen von Sondennahrung, verstanden.
Die medizinische Hauskrankenpflege erfolgt über eine ärztliche Anordnung und muss vor Behandlungsbeginn von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Alle 28 Tage wird eine neue Anforderung gestellt und seitens der Kasse begutachtet.