• Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 4-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz?
  • Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen?

In diesem Fall bietet das Bundessozialamt finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können, wenn sie z.B. in Urlaub fahren möchten oder auch selbst einen Krankenhausaufenthalt antreten müssen.

Höhe der finanziellen Unterstützung

  • bei Pflegegeld der Stufe 4: EUR 1.400,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 5: EUR 1.600,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 7: EUR 2.200,- (Stand Juli 2008)

Diese Beträge beziehen sich auf die Höchstzuwendung von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflegekraft kürzer in Anspruch genommen, verringert sich die Unterstützung.

Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche, nur nachgewiesene Kosten können berücksichtigt werden (dies kann aber auch durch eine schriftliche Bestätigung z.B. durch die Enkelin, die für den entsprechenden Zeitraum die Pflege übernimmt, geschehen.)

Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.

Einkommensgrenzen

Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:

  • EUR 2.000,- bei Pflegegeldstufe 4-5
  • EUR 2.500,- bei Pflegegeldstufe 6-7

Die Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigten Angehörigen um EUR 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um EUR 600,-.

Nicht angerechnet werden z.B. Familien- und Studienbeihilfen, Sonderzahlungen oder Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder.

Antragstellung

Der Antrag für die "Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger nach dem Bundespflegegeldgesetz" ist zu stellen an das Bundessozialamt, Herzog-Friedrich-Straße 3, 6020 Innsbruck

Anträge erhalten Sie auch im Sozialsprengel!

Ansprechpartner

DGKP Sabine Spari-Schleifer
Akademische Pflegemanagerin
Pflegedienstleitung

Mobil: 0676 83038 5160
Fax: 05262 65479 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kirchstraße 21 (gegenüber vom Hauptbüro)