Dieses Pilotprojekt wird vom Sozialministerium angeboten und vom Bundessozialamt durchgeführt. Es bietet finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten PflegegeldbezieherInnen ab der Pflegegeldstufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz und einer Verhinderung an der Pflege von mindestens 4 Tagen.
Die monatliche Netto-Einkommensgrenze für die/den AntragstellerIn beträgt:
- bei Pflegegeld der Stufe 1-5: EUR 2.000,-
- bei Pflegegeld der Stufe 6-7: EUR 2.500,-
Die Einkommensgrenze erhöht sich je unter-haltsberechtigten Angehörigen um EUR 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um EUR 600,-.
Maximale Höhe der jährlichen Zuwendung
- bei Pflegegeld der Stufe 1-3: EUR 1.200,-
- bei Pflegegeld der Stufe 4: EUR 1.400,-
- bei Pflegegeld der Stufe 5: EUR 1.600,-
- bei Pflegegeld der Stufe 6: EUR 2.000,-
- bei Pflegegeld der Stufe 7: EUR 2.200,- (Stand Juli 2008)
Feststellung durch Fachpersonal
Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung der Behandlung der/des Betroffenen (Befundbericht) durch
- eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses
- eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz
- ein gerontopsychiatrisches Zentrum
- eine/n FachärztIn für Psychiatrie und/oder Neurologie
Antragstellung
Der Antrag auf Unterstützung ist an das Bundessozialamt, Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck zu richten.
Anträge erhalten Sie auch im Sozial- und Gesundheitssprengel Telfs u. Umg.!