Dieses Pilotprojekt wird vom Sozialministerium angeboten und vom Bundessozialamt durchgeführt. Es bietet finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten PflegegeldbezieherInnen ab der Pflegegeldstufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz und einer Verhinderung an der Pflege von mindestens 4 Tagen.

Die monatliche Netto-Einkommensgrenze für die/den AntragstellerIn beträgt:

  • bei Pflegegeld der Stufe 1-5: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6-7: EUR 2.500,-

Die Einkommensgrenze erhöht sich je unter-haltsberechtigten Angehörigen um EUR 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um EUR 600,-.

Maximale Höhe der jährlichen Zuwendung

  • bei Pflegegeld der Stufe 1-3: EUR 1.200,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 4: EUR 1.400,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 5: EUR 1.600,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 6: EUR 2.000,-
  • bei Pflegegeld der Stufe 7: EUR 2.200,- (Stand Juli 2008)

Feststellung durch Fachpersonal

Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung gilt die Bestätigung der Behandlung der/des Betroffenen (Befundbericht) durch

  • eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses
  • eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz
  • ein gerontopsychiatrisches Zentrum
  • eine/n FachärztIn für Psychiatrie und/oder Neurologie

Antragstellung

Der Antrag auf Unterstützung ist an das Bundessozialamt, Herzog-Friedrich-Str. 3, 6020 Innsbruck zu richten.
Anträge erhalten Sie auch im Sozial- und Gesundheitssprengel Telfs u. Umg.!

Ansprechpartner

DGKP Sabine Spari-Schleifer
Akademische Pflegemanagerin
Pflegedienstleitung

Mobil: 0676 83038 5160
Fax: 05262 65479 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kirchstraße 21 (gegenüber vom Hauptbüro)